EU-Verordnung Kurzzeitvermietung: Ibiza-Guide 2026
Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung (Verordnung (EU) 2024/1028) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – auch auf Ibiza. Ich bekomme dazu die immer gleiche Frage: „Muss ich jetzt was Neues machen?“ Die ehrliche Antwort für Ibiza-Vermieter lautet: rechtlich ändert sich für dich wenig, faktisch aber sehr viel. Denn die Verordnung legalisiert keine einzige Wohnung neu – sie sorgt nur dafür, dass illegale Inserate jetzt systematisch auffliegen. Ich erkläre dir, was die Verordnung regelt, was ab Mai 2026 konkret passiert und was du auf Ibiza wirklich brauchst.
Was die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung regelt
Die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung wurde am 11. April 2024 beschlossen und gilt seit dem 20. Mai 2026. Ihr Zweck ist nicht, Ferienvermietung zu verbieten, sondern Transparenz zu schaffen. Konkret regelt sie zwei Dinge:
- Einheitliche Registrierung: Wo ein Land oder eine Region eine Registrierung verlangt, muss es dafür ein digitales Verfahren mit einer eindeutigen Registrierungsnummer geben.
- Datenaustausch: Plattformen wie Airbnb und Booking müssen die Angebotsdaten regelmäßig – mindestens monatlich – über eine zentrale digitale Anlaufstelle an die Behörden übermitteln.
Wichtig und oft missverstanden: Die EU führt keine flächendeckende Registrierungspflicht für jede Ferienwohnung ein. Ob eine Unterkunft überhaupt registriert und lizenziert werden muss, entscheidet weiterhin das jeweilige Land, die Region oder die Gemeinde. Genau hier kommt Ibiza ins Spiel – denn die Balearen gehören zu den strengsten Regionen Europas.
Was sich ab Mai 2026 konkret ändert
Für die Plattformen ändert sich das Meiste, und das trifft indirekt dich als Vermieter. Ab sofort gilt:
- Nummer-Pflicht wird durchgesetzt: Plattformen dürfen nur noch Inserate mit gültiger Registrierungsnummer veröffentlichen und müssen diese sichtbar anzeigen.
- Prüfpflicht: Die Plattform muss die Nummer stichprobenartig gegen die Behördendaten verifizieren – ein einfaches „Feld ausfüllen“ reicht nicht mehr.
- Monatlicher Datenabgleich: Behörden erhalten laufend die Angebotsdaten. Eine Vermietung fällt damit nicht mehr nur bei einer Nachbarschaftsbeschwerde auf, sondern im Datenabgleich.
- Schnelle Löschung: Behörden können Plattformen anweisen, nicht konforme Inserate zu deaktivieren – auch grenzüberschreitend.
Kurz: Was früher „läuft schon jahrelang, wird schon keiner merken“ war, ist jetzt ein automatisierter Abgleich. Wie teuer illegale Inserate auf Ibiza werden, habe ich in Airbnb auf Ibiza – legal vermieten oder Bußgeld? mit realen Fällen beschrieben.
Der wichtigste Punkt: die EU legalisiert nichts
Ich sehe im Netz gerade viel Verwirrung nach dem Motto „Mit der EU-Nummer darf ich jetzt vermieten.“ Das ist falsch. Die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung ist ein Melde- und Datenrahmen, keine Genehmigung. Auf Ibiza gilt unverändert:
- Du brauchst zuerst eine gültige touristische Lizenz (ETV) für das Objekt.
- Neue ETV-Lizenzen werden wegen des Moratoriums weiterhin nicht vergeben.
- Ohne ETV nützt dir keine Registrierungsnummer der Welt – die Vermietung bleibt illegal.
Was die ETV-Lizenz genau ist und warum du aktuell kaum eine neue bekommst, steht in meinem Pillar-Artikel Ferienwohnung auf Ibiza vermieten: die ETV-Lizenz einfach erklärt.
Was das für Ibiza-Vermieter bedeutet
Wenn du auf Ibiza legal mit ETV-Lizenz vermietest, bist du von der neuen Verordnung im Grunde schon abgedeckt – Spanien hat die Struktur früh umgesetzt. Seit Juli 2025 gibt es die landesweite Registrierung über die Ventanilla Única Digital (registradores.org), die genau die eindeutige Registrierungsnummer liefert, die die EU jetzt verlangt. Diese Nummer musst du auf jeder Plattform hinterlegen – zusätzlich zur ETV-Lizenznummer.
Wenn du ohne Lizenz vermietest, ist die Verordnung dein Problem: Der Abgleich zwischen Plattformdaten und dem Register des Consell Insular d’Eivissa macht das Entdeckungsrisiko real und dauerhaft. Ein Inserat, das die Nummer nur „erfindet“, fällt beim ersten Verifizierungslauf auf.
Woher du die Registrierungsnummer auf Ibiza bekommst
Für eine legale Ferienvermietung auf Ibiza brauchst du faktisch zwei Nummern, die zusammengehören:
| Nummer | Woher | Wofür |
|---|---|---|
| ETV-Lizenznummer | Consell Insular d’Eivissa | Erlaubnis zur touristischen Vermietung (an das Objekt gebunden) |
| Registrierungsnummer | Ventanilla Única Digital / registradores.org | Landesweite Registrierung, erfüllt die EU-Verordnung |
Beide gehören sichtbar ins Inserat. Fehlt eine davon, ist das Inserat nach der neuen Verordnung nicht konform und kann von der Plattform entfernt werden. Wer eine Immobilie auf Ibiza kaufen will, um zu vermieten, sollte den Status beider Nummern vor dem Kauf prüfen lassen.
Checkliste: Bist du konform?
- ✅ Gültige ETV-Lizenz für das Objekt vorhanden und aktiv?
- ✅ Registrierungsnummer über die Ventanilla Única Digital beantragt?
- ✅ Beide Nummern sichtbar in jedem Inserat (Airbnb, Booking & Co.)?
- ✅ Gästemeldung über SES Hospedajes eingerichtet?
- ✅ Touristensteuer (IEET/Ecotasa) angemeldet und Modelo 210 für die Steuer als Nichtresident geklärt?
Kannst du alle fünf Punkte mit Ja beantworten, ändert die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung für dich praktisch nichts. Fehlt einer, solltest du ihn zügig schließen – der Datenabgleich läuft bereits.
Fazit
Die EU-Verordnung Kurzzeitvermietung ist kein Freifahrtschein und kein neues Verbot, sondern ein Transparenz-Werkzeug, das die bestehenden Ibiza-Regeln endlich systematisch durchsetzbar macht. Wer legal mit ETV-Lizenz und Registrierungsnummer vermietet, kann entspannt bleiben. Wer bisher in der Grauzone gefahren ist, für den wird 2026 das Jahr, in dem die Grauzone verschwindet. Meine Empfehlung bleibt dieselbe wie im gesamten ETV-Cluster: erst Lizenzstatus klären, dann inserieren – nie umgekehrt.
Hinweis: Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine allgemeine Orientierung aus persönlicher Sicht. Die Regeln und ihre Umsetzung ändern sich laufend – lass deinen konkreten Fall von einem auf Balearen-Tourismusrecht spezialisierten Gestor oder Anwalt prüfen. Den Verordnungstext findest du bei EUR-Lex, offizielle Infos beim Consell Insular d’Eivissa. Fragen zu deiner Situation? Schreib mir über mein Kontaktformular.
