Modelo 210 Ibiza - Steuerunterlagen auf einer mediterranen Finca-Terrasse

Modelo 210 Ibiza: Steuer für Nichtresidenten 2026

Modelo 210 ist die Steuererklärung, die du als Nichtresident für Mieteinnahmen aus deiner Immobilie auf Ibiza abgibst. Und sie betrifft dich auch dann, wenn du gar nicht vermietest: Für Leerstand und Eigennutzung kann die spanische Hacienda eine fiktive Immobiliensteuer verlangen. Genau dieser zweite Teil wird oft übersehen. Hier ordne ich ein, was für Eigentümer mit Steuerwohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz 2026 wichtig ist.

Was ist das Modelo 210?

Das Modelo 210 ist die Erklärung zur spanischen Nichtresidenten-Einkommensteuer, dem Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR). Sie betrifft Personen ohne spanischen Steuerwohnsitz, die in Spanien steuerpflichtige Einkünfte oder eine Immobilie haben. Bei einem Haus oder einer Finca auf Ibiza sind vor allem zwei Fälle relevant: du erzielst Mieteinnahmen, oder die Immobilie steht dir selbst zur Verfügung.

Das Modelo 210 ist also nicht nur ein Thema für professionelle Ferienvermieter. Wer eine Immobilie auf Ibiza mit Vermietungslizenz kaufen will, sollte die laufende Steuer von Anfang an in die Renditerechnung nehmen. Die touristische Lizenz und die Steuererklärung sind zwei getrennte Pflichten: Eine gültige ETV-Lizenz macht die Vermietung legal, ersetzt aber keine Steuererklärung.

Wer muss abgeben – auch ohne Vermietung?

Vermietest du deine Immobilie, erklärst du die daraus erzielten Einnahmen über das Modelo 210. Das gilt für touristische Vermietung mit ETV-Lizenz genauso wie für eine normale Langzeitmiete. Bei touristischer Vermietung solltest du zuerst sauber prüfen, ob dein Objekt überhaupt legal angeboten wird; die Regeln dazu erkläre ich im Guide Ferienwohnung auf Ibiza vermieten und im Artikel zu Airbnb auf Ibiza.

Der zweite Fall ist die renta imputada, vereinfacht die fiktive Eigennutzungssteuer. Sie betrifft Zeiten, in denen die Immobilie nicht vermietet ist, sondern leer steht oder du sie selbst nutzt. Spanien unterstellt dann einen rechnerischen Ertrag aus dem Besitz. Die Bemessung richtet sich nicht nach einer frei geschätzten Miete, sondern nach dem Katasterwert und der Anzahl der betroffenen Tage. Wenn du nur saisonal vermietest, teilst du das Jahr deshalb sauber auf: Mieteinnahmen für die vermieteten Tage, renta imputada für die restlichen Tage.

Steuersatz und abziehbare Kosten beim Modelo 210

Für in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat steuerlich Ansässige gilt bei Mieteinnahmen grundsätzlich der Satz von 19 Prozent. Voraussetzung für den Kostenabzug ist, dass du deine steuerliche Ansässigkeit belegen kannst und die Ausgaben unmittelbar mit den spanischen Mieteinnahmen zusammenhängen. Für Steuerpflichtige außerhalb von EU und EWR gelten regelmäßig 24 Prozent auf die Bruttoeinnahmen, ohne diesen Kostenabzug.

  • IBI und andere objektbezogene Abgaben
  • Gemeinschaftskosten, Versicherung und Verwaltung
  • laufende Instandhaltung sowie nachweisbare Vermittlungs- und Plattformkosten
  • Zinsen für die Finanzierung, Abschreibung und anteilige Nebenkosten

Entscheidend ist die zeitanteilige Zuordnung. Eine Jahresversicherung oder die IBI kannst du nicht voll gegen drei vermietete Sommermonate rechnen. Belege, Rechnungen und die genaue Vermietungsdauer solltest du deshalb von Beginn an geordnet ablegen. Für die renta imputada gibt es keinen Kostenabzug; sie ist eine eigene, pauschal ermittelte Steuerbasis.

Wie oft und bis wann musst du abgeben?

Hier kursieren noch viele alte Angaben. Für Mieteinnahmen ab 2024 ist die frühere quartalsweise Sammelerklärung weggefallen: Unter den Voraussetzungen der Hacienda kannst du die Einkünfte eines Jahres zusammenfassen. Die Frist wurde im Juni 2026 erneut geändert. Für die im Jahr 2026 erzielten, jährlich zusammengefassten Mieteinnahmen liegt sie vom 1. bis 20. April 2027. Die offizielle Hinweisseite der Agencia Tributaria beschreibt auch die Übergangsfälle bei einzeln erklärten Mieten.

Für die renta imputada des Jahres 2026 ist das Zeitfenster neu: vom 1. April bis 31. Dezember 2027. Für noch offene renta imputada des Jahres 2025 gilt dagegen weiter 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Wer Mieten nicht jährlich zusammenfasst oder mehrere Sonderfälle hat, sollte den konkreten Abgabezeitpunkt mit einem Gestor prüfen lassen. Die Übergangsregel 2026 ist genau der Moment, in dem eine alte Checkliste teuer werden kann.

Doppelbesteuerung mit Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien verhindert, dass dieselben Immobilienerträge unkoordiniert zweimal belastet werden. Für eine in Spanien gelegene Immobilie hat Spanien grundsätzlich ein Besteuerungsrecht. Bist du in Deutschland steuerlich ansässig, werden diese Einkünfte dort typischerweise nicht einfach mit der spanischen Steuer verrechnet, sondern nach den DBA-Regeln freigestellt und können den Steuersatz für deine übrigen Einkünfte beeinflussen. Ob das bei dir so greift, hängt unter anderem von Ansässigkeit, Nutzungsart und weiteren Einkünften ab. In Deutschland gehört der spanische Ertrag daher trotzdem in die Steuererklärung.

Für Österreich und die Schweiz gelten jeweils eigene Abkommen und Erklärungsregeln. Die praktische Konsequenz bleibt gleich: Die spanische Abgabe nicht mit der heimischen Erklärung verwechseln und beide Seiten dokumentieren.

So gibst du das Modelo 210 ab

Du brauchst mindestens deine NIE, die Objektdaten, Einnahmen, Kostenbelege und bei EU-/EWR-Kostenabzug einen Nachweis deiner steuerlichen Ansässigkeit. Die Abgabe funktioniert online mit Certificado Digital oder Cl@ve; praktisch beauftragen viele Nichtresidenten eine Gestoría. Das ist besonders sinnvoll, wenn du Vermietungs- und Eigennutzungszeiten aufteilen oder Ausgaben korrekt zuordnen musst.

Für den Zahlungsfluss ist ein sauberes Konto hilfreich. Was ein spanisches Konto für Nichtresidenten leisten kann und wann es sich lohnt, habe ich separat aufgeschrieben. Für Transfers zwischen Spanien und Deutschland kann Wise je nach Betrag eine günstige Alternative zur Hausbank sein; Steuerbelege ersetzt der Transferdienst natürlich nicht.

Häufige Fehler

  • Nur die Vermietung erklären: Leerstand und Eigennutzung werden bei der renta imputada vergessen.
  • Alle Jahreskosten abziehen: Bei zeitweiser Vermietung müssen Kosten nachvollziehbar auf die Vermietungszeit entfallen.
  • Mit einer alten Quartalsfrist arbeiten: Seit 2024 gilt für die Sammelerklärung der Jahresrhythmus; 2026 kam eine weitere Friständerung hinzu.
  • ETV und Steuer vermischen: Eine Lizenz, Plattformregistrierung und das Modelo 210 sind drei verschiedene Themen.
  • Nicht reagieren: Bei verspäteter oder unterlassener Abgabe können Zuschläge, Verzugszinsen und Nachforderungen entstehen.

Fazit: Modelo 210 von Anfang an einplanen

Das Modelo 210 ist kein Nebenthema, sondern Teil jeder Ibiza-Immobilie im Besitz von Nichtresidenten. Vermietung bringt eine Steuererklärung, Leerstand oder Eigennutzung oft ebenfalls. Wenn du die Vermietungstage, Kosten und Fristen sauber festhältst, wird daraus ein planbarer Verwaltungsblock statt einer unangenehmen Nachforderung. Bei einer neuen Immobilie würde ich den Gestor vor dem ersten Inserat einbinden, nicht erst nach der ersten Saison.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Abzugsfähigkeit und die Behandlung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hängen von deinem konkreten Fall ab. Lass deine Vermietung und deine Steuererklärungen von einem auf Nichtresidenten spezialisierten Gestor oder Steuerberater prüfen.

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